30.04.2026
500 Millionen Euro für private Ladeinfrastruktur: So profitieren Sie vom neuen Förderprogramm für Mehrparteienhäuser
Mit dem Programm „Laden im Mehrparteienhaus“ setzt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) 2026 einen neuen Schwerpunkt beim Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Wohnumfeld. Insgesamt stehen 500 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung, um insbesondere in Mehrfamilienhäusern den Zugang zu Ladepunkten deutlich zu verbessern.
Im Fokus stehen dabei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), Wohnungsunternehmen sowie Bestandshalter. Ziel ist es, strukturelle Hürden bei der Elektrifizierung von Stellplätzen abzubauen und die Voraussetzungen für eine breitere Nutzung von Elektrofahrzeugen im Alltag zu schaffen.
Breiter Förderansatz: Vom Netzanschluss über die Vorverkabelung bis zur Ladestation
Gefördert werden nicht nur einzelne Ladepunkte, sondern ein umfassendes Maßnahmenpaket. Dazu zählen unter anderem:
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Vorbereitende Infrastruktur wie Leitungs- und Netzanschlüsse
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Installation von Ladepunkten
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Lademanagementsysteme
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Bauliche Maßnahmen im Bestand
Die Förderung kann bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz betragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Ladeinfrastruktur mit 100 % erneuerbarem Strom betrieben wird. Zudem müssen mindestens sechs Stellplätze vorhanden sein.
Förderung für private Ladeinfrastruktur ist komplex: Mehrere Verfahren parallel
Die Umsetzung des Programms erfolgt über mehrere parallele Förderaufrufe mit unterschiedlichen Zugangswegen:
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Für Privatpersonen, WEGs und kleine sowie mittlere Unternehmen gilt das Windhundprinzip, die Anträge werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt
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Für größere Unternehmen ist ein wettbewerbliches Auswahlverfahren vorgesehen
Diese Struktur erhöht die Komplexität der Antragstellung. Neben formalen Anforderungen spielen auch beihilferechtliche Vorgaben eine zentrale Rolle. Fehler im Antrag können dazu führen, dass Fördermittel nicht bewilligt werden.
Zeitfaktor entscheidend beim Förderantrag „Laden im Mehrparteienhaus“
Das Programm ist zeitlich klar begrenzt:
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Für große Unternehmen endet die Frist bereits im Oktober 2026
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Für andere Antragsteller im November 2026
Aufgrund des begrenzten Budgets und der hohen Nachfrage wird erwartet, dass Mittel frühzeitig ausgeschöpft sein könnten.
Neue Plattform erleichtert Fördermittel-Beantragung
Angesichts der komplexen Anforderungen entstehen derzeit digitale Informations- und Unterstützungsangebote, die Antragsteller durch den Prozess führen, von der technischen Planung bis zur Einreichung. Das auf Elektromobilität spezialisierte Beratungsunternehmen M3E bietet neben der Fördermittelantragstellung zum Festpreis auch umfassende Analysen inkl. Vor-Ort-Begehungen und der Erstellung von Ladeinfrastrukturkonzepten, die für den Antrag verpflichtend sind.
Hier erfahren Sie mehr über die Beantragung der Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus 2026.

