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11.12.2025

Elektromobilität 2026: Neue Regeln für Ladeinfrastruktur, Gebäude, CO₂-Kosten und Förderung treten in Kraft

Deutschland und die EU führen 2026 zahlreiche neue Vorgaben und technische Standards ein, die den Ausbau der Elektromobilität beschleunigen sollen. Unternehmen, Kommunen sowie Betreiber von Ladeinfrastruktur und Fahrzeugflotten müssen sich auf ein Jahr mit weitreichenden Veränderungen einstellen. Das Berliner Beratungsunternehmen M3E hat dazu einen aktuellen Überblick veröffentlicht und bewertet die kommenden Entwicklungen als zentral für den weiteren Markthochlauf der Elektromobilität.

AFIR: Einheitliche Ladeinfrastruktur-Standards und neue Datenpflichten

Mit der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) gelten ab 2026 erstmals europaweit harmonisierte Mindestanforderungen für öffentlich zugängliche Ladepunkte. Betreiber sind verpflichtet, detaillierte Standort-, Verfügbarkeits- und Preisdaten im DATEX-II-Format bereitzustellen. Zudem müssen neu installierte und grundlegend erneuerte AC-Ladepunkte den Kommunikationsstandard EN ISO 15118-2 unterstützen, der Funktionen wie Plug & Charge ermöglicht. Die EU setzt damit auf ein interoperables, einheitliches Ladeökosystem.

EPBD und GEIG: Strengere Anforderungen an gebäudeintegrierte Ladeinfrastruktur

Auch im Gebäudesektor stehen bedeutende Änderungen bevor. Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, bis Mai 2026 sicherzustellen, dass Neubauten und umfassend sanierte Gebäude ausreichend auf Ladeinfrastruktur vorbereitet sind. Parallel wird das deutsche Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) erneut verschärft und schreibt strengere Vorgaben für Lade- und Leitungsinfrastruktur fest. Ergänzende Solarenergiepflichten für bestimmte Nichtwohn- und öffentliche Gebäude verstärken die Verzahnung von Mobilität und Energie.

Masterplan Ladeinfrastruktur 2030: Neuordnung der Förderlandschaft

Im Bereich der Förderung stehen 2026 grundlegende Veränderungen an. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 sieht eine Abkehr von kleinteiligen Einzelprogrammen vor. Stattdessen sollen integrierte, haushaltseffiziente Instrumente Priorität erhalten. Neue Richtlinien für elektrische Lkw, Ladeinfrastruktur in Depots und Mehrparteienhäusern, eine fortgeführte Busförderung sowie zusätzliche Schnellladepunkte im öffentlichen Raum gehören zu den geplanten Maßnahmen. Kommunen sollen dabei über digitale Tools und standardisierte Leitfäden unterstützt werden. Nach Einschätzung von M3E versteht die Bundesregierung das Jahr 2026 als wichtigen Startpunkt für einen verstärkten Markthochlauf elektrischer Nutzfahrzeuge.

CO₂-Kosten steigen: Versteigerung der Emissionszertifikate ab 2026

Durch die Weiterentwicklung des nationalen Emissionshandels erhöht sich 2026 der CO₂-Preis für fossile Kraftstoffe. Er soll sich in einem marktbasierten Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne bewegen, da die Emissionszertifikate erstmals versteigert werden. Dies führt zu höheren Kraftstoffpreisen für Diesel- und Benzinflotten und stärkt die Wirtschaftlichkeit elektrischer Fahrzeuge. Die Maßnahme gilt als Vorstufe zum europäischen Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2), das nun 2028 starten soll.

THG-Quote 2026: Strengere Anrechnungsregeln sollen Markt stabilisieren

Die Treibhausgasminderungsquote steigt im kommenden Jahr auf 12 Prozent. Zugleich werden die Anrechnungsmechanismen strikter ausgestaltet. Übererfüllungen und flexible Modelle früherer Jahre werden eingeschränkt, sodass echte, nachweisbare elektrische Lademengen stärker in den Vordergrund rücken. M3E erwartet, dass dies die Wirtschaftlichkeit vieler Ladepunkte verbessern und zu stabileren THG-Erlösen führen kann.

Mautbefreiung für E-Lkw bis 2031 verlängert

Die Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw wird über 2025 hinaus bis Mitte 2031 fortgeführt. Logistikunternehmen können dadurch dauerhaft erhebliche Kosten einsparen. Die verlängerte Befreiung schafft mehr Planungssicherheit und stärkt die Investitionsbereitschaft in elektrische Nutzfahrzeuge – ein zentraler Faktor für die Dekarbonisierung des schweren Straßengüterverkehrs.

Kfz-Steuer: Steuerbefreiung für Elektroautos bleibt bestehen

Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2030 zugelassen oder auf Elektroantrieb umgerüstet werden, bleiben weiterhin bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens jedoch bis Ende 2035. Die Maßnahme soll die Verbreitung von Elektrofahrzeugen weiterhin wirtschaftlich attraktiv halten. Bereits 2025 wurde zudem die Bemessungsgrenze für die begünstigte Dienstwagenbesteuerung angehoben, was rein elektrische Dienstwagen zusätzlich fördert.

Heimladen von Dienstwagen: Neue Abrechnungsregeln ab 2026

Zum 1. Januar 2026 treten präzise neue Vorgaben für das Laden von Dienstwagen zu Hause in Kraft. Pauschale Erstattungen sind künftig nicht mehr zulässig. Arbeitgeber dürfen nur noch Stromkosten erstatten, die anhand gemessener Kilowattstunden und belegbarer Strompreise nachgewiesen werden. Erstmals gibt es auch klare Regeln für PV-Strom und dynamische Tarife. M3E weist darauf hin, dass Unternehmen dadurch zwar höhere Dokumentationspflichten haben, jedoch gleichzeitig eine deutlich verlässlichere Datenbasis für ihr Energie- und Flottenmanagement erhalten.

Neue E-Auto-Kaufprämie soll 2026 starten

Für Januar 2026 plant die Bundesregierung eine neue E-Auto-Kaufprämie, die Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen entlasten soll. Vorgesehen sind eine Basisprämie, kinderabhängige Zuschläge sowie zusätzliche Unterstützung für Haushalte mit niedrigen Einkommen. Auch Plug-in-Hybride sollen wieder förderfähig sein. Die endgültige Ausgestaltung wird zeitnah erwartet.

M3E: 2026 wird zu einem entscheidenden Jahr für den Markthochlauf

M3E bewertet das Jahr 2026 als eine Phase, in der technische Standards, Marktsignale und Förderprogramme ineinandergreifen und damit zentrale Voraussetzungen für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität schaffen. Unternehmen, Kommunen und Flottenbetreiber seien gut beraten, ihre Mobilitäts- und Infrastrukturstrategien frühzeitig an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Dies erhöhe die Planungssicherheit und ermögliche es, wirtschaftliche Potenziale gezielt zu nutzen.

 

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