12.08.2026
GEIG-Novelle 2026: Aktualisiertes Whitepaper zur neuen Ladeinfrastrukturpflicht an Gebäuden erschienen
Das Berliner Beratungsunternehmen M3E hat sein Whitepaper zum Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) vollständig überarbeitet und in zweiter Version veröffentlicht. Anlass ist die am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossene und am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündete GEIG-Novelle, mit der Deutschland die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275) in nationales Recht überführt hat. Der kostenlose Praxisleitfaden richtet sich an Unternehmen, Immobilienverantwortliche und Projektentwickler.
Von der Planungsannahme zur Planungsgrundlage
Die erste Version des Whitepapers erschien, als die Novelle sich noch im parlamentarischen Verfahren befand, und ordnete die voraussichtlichen Änderungen ein. Version 2 gibt den beschlossenen Rechtsstand wieder. Alle Schwellenwerte, Fristen und Anforderungen im Dokument spiegeln die verabschiedete Fassung des GEIG wider, die in einigen Punkten vom ursprünglichen Entwurf abweicht.
„Mit dem Beschluss und der Verkündung der GEIG-Novelle ist die neue Rechtslage festgelegt. Die Änderungen des GEIG treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Damit wird aus der bisherigen Planungsannahme eine konkrete Planungsgrundlage: Die Schwellenwerte sinken, die Vorverkabelung wird zur Pflicht, und für öffentlich zugängliche Ladepunkte gibt es Erfüllungsalternativen. Wer die neuen Anforderungen jetzt in die Bau- und Sanierungsplanung einbezieht, schafft die Voraussetzungen für eine rechtzeitige Umsetzung und vermeidet unnötigen Zeit- und Kostendruck“, kommentiert Dr. Christian Milan, Gründer und Geschäftsführer der M3E GmbH.
Neue Schwellenwerte und Vorverkabelungspflicht
Mit der Novelle sinken die Schwellenwerte für die Ladepflicht deutlich: Bei neuen Wohngebäuden greifen die Vorgaben künftig ab mehr als drei Stellplätzen (bisher: mehr als fünf), bei Nichtwohngebäuden ab mehr als fünf Stellplätzen (bisher: mehr als sechs). Erstmals wird zudem die Vorverkabelung zur Pflicht – mindestens die Hälfte der Stellplätze muss so vorbereitet werden, dass Ladepunkte nachträglich ohne erneuten Eingriff in die Gebäudestruktur installiert werden können.
Für Büro- und Verwaltungsgebäude gelten verschärfte Anforderungen: Hier ist mindestens ein Ladepunkt je zwei Stellplätze vorgesehen. Auch bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen ab dem 1. Januar 2027 die neuen Vorschriften des GEIG beachten.
Neu: Erfüllung über Gesamtladeleistung bei öffentlich zugänglichen Stellplätzen
Eine wesentliche Neuerung gegenüber der ersten Whitepaper-Version ist die Darstellung einer Erfüllungsalternative, die das novellierte GEIG über die europäischen Vorgaben hinaus einführt: Bei öffentlich zugänglichen Stellplätzen von Nichtwohngebäuden kann die Ladepflicht alternativ über eine gesetzlich definierte Gesamtladeleistung erfüllt werden, statt über eine feste Mindestanzahl von Ladepunkten. Das ermöglicht je nach Standortkonzept auch weniger, dafür leistungsstärkere Ladepunkte. Das Whitepaper rechnet diese Option an einem Praxisbeispiel durch und benennt die Voraussetzungen, unter denen sie greift.
„Die Änderungen des GEIG treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Wer erst dann mit der Bestandserhebung beginnt, hat für Netzanfrage, Planung, Ausschreibung und Vergabe kaum noch Spielraum. Die Fragen, die uns derzeit erreichen, sind entsprechend praktisch: Welche Pflicht greift an welchem Standort, welche Erfüllungsvariante ist die wirtschaftlichste, und welche Förderung lässt sich kombinieren? Das aktualisierte Whitepaper führt diese Punkte an einer Stelle zusammen“, erläutert Dennis Nonnenkamp, Head of Consulting der M3E GmbH.
Erweiterter FAQ-Teil und wirtschaftliche Einordnung
Version 2 enthält darüber hinaus einen deutlich ausgebauten FAQ-Teil, der häufig gestellte Praxisfragen beantwortet, etwa zu Sanktionen bei Nichterfüllung (Bußgelder bis zu 10.000 Euro, ohne Legalisierungswirkung), zur Eignung mobiler Ladestationen sowie zur Möglichkeit eines standortübergreifenden Poolings von Ladepunkten.
Über die rechtliche Einordnung hinaus widmet sich der Leitfaden der wirtschaftlichen Seite: Kostenstruktur, Einsparhebel und Betriebsmodelle (Eigenbetrieb, CPO-Modell, Mieterstrom) werden ebenso behandelt wie relevante Förderprogramme, darunter das mit 500 Millionen Euro ausgestattete Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus" sowie zinsgünstige KfW-Investitionskredite. Nach Einschätzung von M3E lassen sich Gesamtinvestitionen durch frühzeitige Planung und Bündelung von Maßnahmen um 20 bis 40 Prozent senken.
Das Whitepaper „DIE GEIG-NOVELLE 2026: Neue Pflichten für Ladeinfrastruktur an Gebäuden" (Version 2) steht ab sofort hier kostenfrei zum Download bereit.

